Die unbeliebte Auflösungsabgabe, welche bei unterschiedlichen Arten der Beendigung von Dienstverhältnissen bisher angefallen ist, entfällt ab 1.1.2020
Viele Dienstgeber haben es einfach nicht verstanden, warum eine Abgabe zur Auflösung eines Dienstverhältnisses anfällt! Bis 31.12.2019 waren das immerhin € 131 pro Auflösung die gemeinsam mit den Krankenkassenbeiträgen abzuliefern waren.
Diese Auflösungsabgabe gibt es ab 1.1.2020 nicht mehr - sie wurde ersatzlos gestrichen.
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