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Ausweitung der Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen

Am 14. Juni 2023 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) vom Ministerrat verabschiedet. Ähnlich wie der Begutachtungsentwurf enthält die Regierungsvorlage einige positive steuerliche Änderungen und viele Klarstellungen.


Finanzminister Magnus Brunner: „Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 setzen wir weitere Entlastungs- und Ökologisierungsschritte sowie Maßnahmen zur Förderung der Steuergerechtigkeit um. Das vorliegende Paket hat klare Ziele: Steuererleichterung, Verwaltungsvereinfachung und Betrugsbekämpfung. Besonders mit der erleichterten Nutzung leerstehender Betriebsgebäude schaffen wir eine finanzielle Entlastung der Menschen und in ökologischer Hinsicht eine Eindämmung der zunehmenden Bodenversiegelung“.


In der Regierungsvorlage wird vorgeschlagen, die Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auszuweiten, um deren Nutzung zu fördern. Um sicherzustellen, dass die Installation eines leistungsstärkeren Moduls (über 25 kWp) für die

Eigenversorgung im privaten Bereich nicht zur vollständigen Aufhebung der Steuerbefreiung für die Überschusseinspeisung führt, soll der bestehende Grenzwert für die Engpassleistung, der bereits erhöht wurde, künftig mit einem Grenzwert für die Anschlussleistung kombiniert werden. Dadurch soll die Steuerbefreiung auch dann gelten, wenn die Engpassleistung bis zu 35 kWp beträgt, solange die Anschlussleistung den Wert von 25 kWp nicht überschreitet.



Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 30.06.2023


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