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Info zu Gutscheinen, "Corona-Bonus" und steuerlichen Maßnahmen zum Jahresende

Kurze allgemeine Informationen vorm Jahresende


* Gutscheine für DienstnehmerInnen:

Wenn im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von 365 EUR nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde (z.B. wenn wegen COVID-19 keine Weihnachtsfeier stattfinden konnte), können sogenannte "Weihnachtsgutscheine" bis zu einer Höhe von 365 EUR steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden. Dieser Betrag ist zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Sachzuwendungen von 186 EUR zu sehen. Details siehe auch Website BMF: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html


* Corona-Bonus für DienstnehmerInnen:

Zulagen und Bonuszahlungen, die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis € 3.000,– steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Belohnungen, die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind daher nicht steuerfrei! Details siehe auch Website WKO: https://www.wko.at/service/steuern/lohnverrechnung-aenderungen-covid-19.html


* Ermäßigte Umsatzsteuersatz 5 % - Verlängerung:

Für die besonders betroffenen Branchen Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Medien konnte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent um ein Jahr bis 31. Dezember 2021 verlängert werden


* Registrierkassen - Jahresbeleg-Prüfung:

Wie bereits in den Vorjahren, bitte wieder an die Prüfung des Jahresbeleges von der Registrierkassa denken. Die Prüfung bzw. Übermittlung des Jahresbeleges (= in der Regel der Monatsabschluss Dezember) an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch uns erfolgt. Bitte bei Rückfragen an eure Sachbearbeiterin wenden! Details siehe auch Website WKO: https://www.wko.at/service/steuern/pruefung-jahresbeleg-registrierkasse.html



Unter dem folgenden LINK gibt es eine Auflistung der steuerlichen Maßnahmen zum Jahreswechsel von der WKO:


Ihr Michael Dullnig, samt Team

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